Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder stark verspätet war oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug, für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu. Diese ist am 17.02.2005 in Kraft getreten. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist immer die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind.
Hier finden Sie weitere Informationen zur EU-Verordnung 261/2004.
Sollten Sie einmal einen Grund zur Reklamation Ihres TUI fly Fluges haben, so werden wir diese schnellstmöglich bearbeiten. Ihre Reklamation zur Flugverspätung können Sie schnell und einfach über unser neues Webformular an uns richten.
Für Verspätungen anderer Airlines wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Airline.
Sie haben Fragen zu Ihrer Buchung und Ihre Reise steht noch bevor? Dann kümmern wir uns gern um Ihr geschildertes Anliegen unter „Fragen zur Buchung“.
Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen
Reklamationen zu zusätzlich gebuchten Leistungen (Sitzplatzreservierung, Übergepäck etc.) senden Sie uns bitte per E-Mail an kundenservice@tuifly.com.
Wir bitten um Verständnis, dass wir unter Umständen Zeit für Nachforschungen benötigen. Sollte es etwas länger dauern, werden wir Sie informieren.
Ihre Meinung ist uns wichtig, daher werden alle Kundenanliegen nicht nur sehr ernst genommen, sondern auch regelmäßig ausgewertet. Ihr Feedback von heute ist uns für den Service von morgen wichtig.
Bei Reklamation zu einem Flug mit einer anderen Fluggesellschaft, wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind.
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