Bitte melden Sie sich bei Ihrem Service Portal my.tui.at an! Unter dem Menüpunkt "An- und Abreise" finden Sie ALLE INFOS zu den Gepäcksbestimmungen.
Damit am Check-In-Schalter ein reibungsloser Ablauf garantiert ist, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich über die aktuell geltenden Bestimmungen zum Gepäck informieren. Das können Sie sowohl auf den Websites der jeweiligen Airlines oder über unser Service Portal my.tui.at. Im Zuge einer Online-Buchung wird das inkludierte Freigepäck in den Flugdetails angezeigt.
Informationen zum Handgepäck erhalten Sie auf den Websites der jeweiligen Flughäfen z. B. über den Flughafen Wien. Bitte beachten Sie, dass für Staaten außerhalb der Europäischen Union gegebenenfalls andere Bestimmungen gelten. Informieren Sie sich bitte direkt bei den Behörden des jeweiligen Abflug- bzw. Ziellandes.
Wenn Sie Sportgeräte auf Ihrem Flug mitnehmen wollen, so müssen Sie diese rechtzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft anmelden. Bedingungen sowie Transportpreise finden Sie auf der Website der jeweiligen Fluglinie.
Was zählt zum Sportgepäck? Tauchgepäck, Fahrräder, Golfgepäck, Skigepäck, Sportwaffen, Badminton-, Squash- oder Tennistasche, Bodyboards, Fall-/Gleitschirm, Flugdrachen, Kiteboard, Kajak/Kanu, Schlauchboot, Schnorchelausrüstung, Sufbrett, Wasser-/Monoski, Wellenbrett usw.! Wichtig: Der Transfer mit Sportgepäck im Zielgebiet (Flughafen–Hotel–Flughafen) muss über die Reiseleitung vor Ort angefragt werden. Für den Transport von Sportgepäck im Zielgebiet ist die Buchung eines Privattransfers erforderlich. Dazu wenden Sie sich bitte an das TUI Servicecenter, das Ihnen unter der kostenlosen Telefonnummer ☎ 0800 400 202 und aus dem Ausland unter +43 50 884 400 von Mo-So & feiertags von 09 – 23 Uhr gerne weiterhelfen wird. Eventuell entstehen Kosten durch separate Beförderung.
Sollte Ihr Gepäck bei der Ankunft beschädigt sein, wenden Sie sich bitte unverszüglich am Ankuftsflughafen an das Lost & Found Büro der jeweiligen Fluggesellschaft, um eine Schadensmeldung aufzugeben. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass bei einer internationalen Reise eine Meldefrist von 7 Tagen, bei innerdeutschen Reisen von 3 Monaten gilt. Bis dahin, müssten Sie spätestens den Vorfall bei der Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind, gemeldet haben. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.